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Gebäudeplanung ~ building design

Der Planungsprozess wird gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun Leistungsphasen unterteilt, die bedarfsbezogen einzeln oder kombiniert beauftragt werden können.

Grundlagenermittlung

Der erster Planungsschritt dient für die Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf und Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Hier schlägt der Architekt dem Bauherrn bedarfsbezogen die Einbindung von Sonderfachleuten vor, die notwendig sind, um sein Objekt zu erstellen.  

Vorplanung

In der Vorplanung wird das Planungskonzept erarbeitet und die Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter integriert. Für die Entwicklung eines ausgeklügeltes klimatischen Konzeptes sollte bereits in dieser Leistungsphase eine enge Abstimmung zwischen dem Architekten und mit der für die Bauphysik und Haustechnik zuständigen Ingenieuren erfolgen. In dieser Leistungsphase wird eine Kostenschätzung sowie der Rahmenterminplan erstellt und ggf. die Genehmigungsfähigkeit mit dem Bauaufsichtsamt geklärt.

Entwurfsplanung

Der Entwurf ist die endgültige Festlegung der Bauplanung nach den Vorstellungen des Bauherrn unter Mitwirkung der Fachingenieure und gesetzlichen Vorgaben aus der Landesbauordnung. In dieser Leistungsphase werden bauphysikalische, tragkonstruktive, gebäudetechnische und energetische Anforderungen bis zur Lösungsreife entwickelt und bauteilbezogene Kostenberechnung durchgeführt.

Genehmigungsplanung

​Bevor der erster Stein gesetzt ist.. Baugenehmigung stellt eine formale Bauerlaubnis seitens der Gemeinden und Städten für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen dar. Wer bauen möchte, muss die gesetzlichen Vorschriften kennen und diese während der Bauausführung entsprechend beachten.

Für die Baugenehmigung sind die Landesbauordnungen der Länder maßgebend, d.h., der einzureichende Bauantrag wird nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes beurteilt, in dem das Objekt erstellt wird. Die Bauaufsicht, bei der der Bauantrag eingereicht wird, erteilt die Baugenehmigung und überwacht die Baumaßnahme durch Bauzustands-Besichtigungen. Sie werden nach Notwendigkeit durchgeführt, in jedem Fall aber zur Rohbauabnahme und zur Abnahme nach endgültiger Fertigstellung (Gebrauchsabnahme).

Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung ist eine Weiterentwicklung der Entwurfsplanung unter technisch-konstruktiven Aspekten. In dieser Leistungsphase erarbeitete ausführungsreife Planungslösung wird in den Ausführungsplänen des Architekten, des Tragwerkplaners und des TGA-Planers dargestellt. Anders gesprochen: die Entwurfsplanung wird durch die Erarbeitung der Detailpläne aus denen Bauteilfügung und bauphysikalische Ausführungsqualität hervorgeht "baureif" gemacht. Diese werden mit den Handwerkern und ausführenden Unternehmen hinsichtlich der Umsetzungs-Möglichkeiten abgestimmt und dienen später als Bestandteil des Bauvertrags und die Grundlage für die Bauausführung vor Ort.

 

Bei energetisch ambitionierten Gebäuden gilt in der Ausführungsplanung besondere Aufmerksamkeit der Umsetzung der Vorgaben aus dem Wärmeschutzkonzept. Um die Wärmeverluste so minimal wie möglich zu halten, können dabei besondere Anforderungen an die Wärmebrücken und Luftdichtheit der Gebäudehülle gestellt werden.

Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibung)

Vor der Vergabe der Bauleistungen an Bauunternehmer und Handwerker müssen diese nach Art und Umfang sowie die Bedingungen genau festgelegt werden. Als Grundlage der Verträge mit den Auftragnehmern wird in der Regel die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart. Die Leistungsbeschreibung ist mit den angegebenen Mengen (Massenermittlungen) ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrages und wird in dieser Leistungsphase erstellt.

Mitwirkung bei der Vergabe

Nach der Zusammenstellung der Vertragsunterlagen, die die Arbeitsleitung im Bild und Text beschreiben (Ausführungspläne und Ausschreibungstexte), holt man die Angebote der ausführenden Firmen ein. Im nächsten Schritt werden diese im Preisspiegel auf Vollständigkeit und Preisunterschiede ausgewertet und Verhandlungen mit den Bietern geführt. Die Vertragsgestaltung, sowie Auftragserteilung bleibt ohne einer ausdrücklichen Vollmacht im Verantwortungsbereich des Bauherrn.

Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Damit die Baustelle "läuft" stellt der Bauleiter eine Schlüsselposition bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen dar. Er spricht das Fachchinesisch der Bauindustrie, sorgt für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften und für die Umsetzung der Planungswünsche der Bauherrn in die Realität.

Während der Bauleitung überwacht der Architekt die Bauprozesse und kontrolliert, dass die Bauausführung den Qualitätsvorgaben aus der Ausschreibung und Ausführungsplanung entspricht. Er koordiniert die fachlich Beteiligten, prüft die Rechnungen der Auftragnehmer und wirkt bei der technischen Abnahme mit. Zu weiteren Tätigkeitsschwerpunkten in dieser Leistungsphase gehören die Aufstellung und Überwachung eines Bauzeitenplanes, Kostenkontrolle und Überwachung der Mängelbeseitigung.

Objektbetreuung

Die Objektbetreuung beginnt für den mit der Leistungsphase 9 nach HOAI beauftragten Architekten bereits mit der rechtgeschäftlichen Abnahme der ersten Bauleistung und endet mit Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Nach dem BGB beträgt sie für ihn 5 Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bauherrn gegenüber der ausführenden Firma beträgt nach VOB, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 4 Jahre.

Für eine Gebäudeplanung wird häufig neben dem Architekten - Wissen in der Regel auch Unterstützung Sonderfachleute benötigt, die unter anderem für die statische Bemessung der tragenden Bauteile, Brandschutzplanung, Baugrunduntersuchung, Vermessung, Ermittlung des Heizwärmebedarfs, und Haustechnikplanung zuständig sind.

 

Bei der Konzeptionierung der energiesparenden Häuser kommt das Klimadesign als ein zusätzliches Entwurfsparameter in die Gebäudeplanung dazu, die eine frühzeitige Einbindung der Fachingenieure für Bauphysik und Gebäudeausrüstung notwendig macht. In Abstimmung mit Architekten, untersuchen sie jahreszeitenbezogen und in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Energiequellen unterschiedliche Versorgungsszenarien, die im weiteren Verlauf der Planung die Geometrie und das Erscheinungsbild des Gebäudes maßgeblich mitgestalten. In dieser Entwicklungsphase nimmt der Architekt eine koordinierende Rolle ein, wo er im Zusammen-spiel aus Bauherrenwünschen, Beiträgen an der Planung beteiligten Fachingenieuren und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ein Gebäude als in sich funktionierendes System mit aufeinander abgestimmten technischen Komponenten entwickelt.

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