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Baugenehmigung für Gaubenerweiterung und Nutzungsänderung im Dachgeschoss erhalten!

  • Alexander Gutman
  • 3. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Ich freue mich für meine Auftraggeber, die nach erteilter Baugenehmigung mit der Umsetzung ihres Bauvorhabens anfangen können. Durch dabei erwirkte Nutzungsänderung können die Aufenthaltsräume im Dachgeschoss nun offiziell als Wohnfläche deklariert werden.




 
 
 

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