Ich freue mich für meine Bauherrn, die nach nur 3 Monaten Bearbeitungszeit die langersehnte Baugenehmigung für Ihr Projekt erhalten haben. Die Besonderheit der gestellten Aufgabe stellte die Einfügung in den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB dar.
Der unbeplante Innenbereich ist in § 34 BauGB geregelt und liegt dann vor, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, jedoch ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil existiert.



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